Scheduled Aus-/Fortbildung

PYROTECHNIKAUSBILDUNG  –  P2 – Seenot Signalmittel

12. Oktober 2024
09.00 bis ca 15.00 Uhr
3100 St Pölten, Bimbo-Binder-Promenade 27
(Vereinshaus der Polizeisportvereinigung St Pölten)

Der Kurs ausgebucht !
Bei genügend Interessenten kann der Kurs voraussichtlich 2025 erneut angeboten werden – bitte eine unverbindliche Voranmeldung an schriftfuehrer@osyc.at.

 

 

 

 

 

II. OSYC Pyrotechnikkurs zur Erlangung eines Sach-/Fachkundenachweis für die Kategorie P2 – Seenot Signalmittel.

Der Kurs besteht aus einem ca 3 stündigen Theorieblock und einem mehrstündigen Praxisteil, bei dem jeder Kursteilnehmer unter fachkundiger Anleitung Seenot – Signalmittel „abfeuern“ wird.

Referent:
Der Amtssachverständige und Pyrotechnik-Fachbuchautor Thomas Csengel konnte erneut als Referent für diesen Kurs gewonnen werden. Der Kurs wird mit einem der wenigen in Österreich vom Bundesministerium für Inneres anerkannten Lehrgangsträger „Akademie der Theater- & Event-Szene“ – www.thues.at  angeboten.
(Liste der vom Ministerium berechtigten Lehrgangsträger: BMI – Register_der_Lehrgangstraeger)

Kosten:
€ 132,- inkl MwSt, Skriptum, Zertifikat und Teilnahmebestätigung, mit denen Ihr bei der für euch zuständigen Sicherheitsbehörde (wohnortzuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion) einen Pyrotechnikausweis für die Kategorie „P2 – eingeschränkt auf Seenotsignalmittel“ beantragen könnt.
(Vergleichbare Kurse werden von berechtigten Ausbildungsstätten üblicherweise zu deutlich höheren Kosten angeboten)

Anmeldung:
Anmeldungen direkt auf der Homepage des Lehrgangsträger
Link zur
Anmeldung:   www.thues.at/seminare/seenotsignalmittel-lehrgang/

 

Verpflegung:
Vom Gastwirt des Vereinshauses wird die Möglichkeit eines kleinen Frühstücks sowie eine kleine Mittagskarte (gute Küche) angeboten. Für die Veranstaltung wird uns der Lehrsaal kostenfrei zur Verfügung gestellt, weshalb ich alle Teilnehmer ersuche, das Angebot des Gastwirtes entsprechend anzunehmen.

Anfahrtsplan:

       

 

Information zur Rechtslage:
Mit dem Seebrief werden dem Bootsbesitzer bei der Zulassung für den Fahrtenbereich II (=bis 20 SM), FB III (=bis 200 SM) und FB IV (=über 200 SM) als Seenot-Signalmittel

4 rote Fallschirmsignale
4 rote Handfackeln
4 weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition.
für Fahrtbereich 4 zusätzlich 1 Rauchboje                                                  vorgeschrieben.

Informationen dazu finden sich gut zusammengefasst auf der Internetseite der NÖ Landesregierung:
www.noe.gv.at/noe/Schifffahrt/Schiffszulassung  und www.noe.gv.at/noe/Schifffahrt/Seeschifffahrt

Der österreichische Bootsbesitzer hat mindestens diese Signalmittel (sind persönlich mit dem Bescheid zum Seebrief vorgeschrieben) zu besitzen. Internationale Ausrüstungsvorschriften sind zusätzlich zu beachten.
Fallschirmsignalraketen fallen unter die Pyrotechnikkategorie P2.
Die weiteren Seenot-Signalmittel fallen in die bewilligungsfreie Kategorie P1.

Alle EU-Staaten haben sich verpflichtet die Pyrotechnikgesetze (diese Vorschriften sind in manchen Staaten in den Sprengmittelgesetzen oder ähnlich enthalten) einheitlich umzusetzen.
Für die Kategorie P2 ist ein Sach-/Fachkundenachweis = mindestens Pyrotechnikausweis für die Kategorie P2 – eingeschränkt auf Seenot-Signalmittel – zu erbringen. Mit diesem P2-Ausweis kann bei der Wohnsitzbehörde (BH oder LPD) ein Bewilligungsbescheid zum Besitz / Transport beantragt werden.

Seit 2018 findet man in den meisten Geschäften und Katalogen den Hinweis, dass diese P2 Artikel nur gegen Vorlage eines Pyrotechnikausweises verkauft werden dürfen. Der Versandhandel ist verboten.

Im Pyrotechnikgesetz sind neben Durchsuchungs- und Sicherstellungsmöglichkeiten für die Kontrollorgane (Polizei) auch relativ hohe Strafen vorgesehen. Info – Pyrotechnikgesetz: www.ris.bka.gv.at/Pyrotechnikgesetz

Darüber hinaus haftet der Skipper bei Unfällen oder Verletzungen von Personen, wenn Sorgfaltspflichten nicht beachtet werden. Die Haftung bei Unfällen mit illegal besessenen oder veralteten (abgelaufenen) Seenotsignalmittel muss als problematisch angesehen werden.

 

Gernot Salzger – OSYC-Schriftführer
Für Rückfragen:  schriftfuehrer@osyc.at